Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunkten

Einleitung

Die Frage nach dem "optimalen Zeitpunkt" für die Durchführung der Kastration als Maßnahme zur Empfängnisverhütung entfacht unter Fachleuten immer wieder rege Diskussionen. Dabei geht es um die Frage, ob es günstiger ist, Katzen vor oder nach Erreichen der Geschlechtsreife zu kastrieren. Die Argumente für und gegen die Kastration vor der Geschlechtsreife beziehen sich primär auf die technische Umsetzung und mögliche Folgeschäden.

Die Kastration ist die chirurgische Entfernung der Keimdrüsen. Geschlechtsspezifisch ist von der "Ovarektomie", also der Entfernung der Eierstöcke beim weiblichen Tier und der "Orchiektomie", der Entfernung der Hoden, beim männlichen Tier zu sprechen. Frühkastration bezeichnet die Kastration bei jungen, geschlechtlich nicht ausgereiften Tieren. Dabei kann es sich um Kastration im Absetzalter, also mit 8 bis 14 Wochen, oder um die Kastration vor dem Einsetzen der Geschlechtsreife (Pubertät) handeln. Der Pubertätsbeginn bei der Katze variiert von Tier zu Tier und ist ebenfalls abhängig von der Rasse und vom Geschlecht. Bei der weiblichen Katze beginnt die Pubertät im Alter von 4 bis 21 Monaten, beim Kater beginnt die Pubertät im Alter von 6 bis 8 Monaten.

Effekte der Frühkastratration auf die körperlich Entwicklung Effekte der Kastration von Welpen im Absetzalter wurden bisher nur bis zu einem Lebensalter von 24 Monaten durch Studien überprüft. Welche Folgen diese Form der Frühkastration im weiteren Leben hat, ist bisher nicht hinreichend bekannt. Die Narkose und der chirurgische Eingriff an sich stellen für Welpen kein erhöhtes Risiko dar. Folge der Frühkastration ist, daß sich die Wachstumsfugen der Knochen später als normal schließen, die Tiere werden infolgedessen größer. Kastrationsbedingt ist die Stoffwechselaktivität verringert, so daß es zu einer nachweislich erhöhten Zunahme des Körperfettes und damit des KÖrpergewichtes kommt (um ca.1 kg). Unabhängig vom Zeitpunkt der Frühkastration fällt eine Verringerung der Aggressivität untereinander und eine vermehrte Anschmiegsamkeit gegenüber den betreuenden Personen auf.

Mit 7 Wochen oder 7 Monaten kastrierte Kater weisen im Alter von 22 Monaten ähnliche Harnröhrendurchmesser auf wie nicht kastrierte Kater. Dieser Punkt ist wichtig im Hinblick auf Harngrießbildung bei Katern. Während sich bei nichtkastrierten Katern im Alter von 22 Monaten der Penis vollständig aus dem Präputium (Vorhaut) vorlagern läßt, ist dies nur bei 60% der mit 7 Monaten und bei keinem der mit 7 Wochen kastrierten Tieren möglich. Langfristige Effekte dieser Entwicklungsstörungen sind noch nicht abzusehen. Dasselbe gilt für den Harnröhrendurchmesser weiblicher Katzen, der im Alter von 22 Monaten nach Kastration im Welpenalter deutlich geringer ist als bei nicht kastrierten Tieren.

Unerwünschte Folgen der Kastration, auch im späteren Lebensalter, sind insbesondere bei langhaarigen Rassen qualitative Fellveränderungen ("Welpenfell"). Zusammenfassend sind diese Ergebnisse dahingehend zu beurteilen, daß soweit bisher bekannt ist, die Frühkastration von Katzen zwar bis zum 2. Lebensjahr keine unmittelbaren Schäden verursacht, daß aber das Erscheinungsbild, das Verhalten und möglicherweise auch einzelne Organfunktionen im Erwachsenenalter von denen geschlechtlich intakter Tiere abweichen. Fazit Nach Abwägung aller Faktoren läßt sich sagen, daß die Frühkastration nach dem heutigen Kenntnisstand eine vertretbare Maßnahme ist, um der Zunahme von verwilderten Katzen und den daraus für die Tiere entstehenden Schmerzen, Leiden und Schäden entgegenzuwirken.

(Dr. Willa Bohnet, Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover,Bünteweg 2, 30599 Hannover, Tel.:0511/953 81 42, Fax:953 80 56)


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